Audios von Gottesdiensten und Predigten erstellen

„Predigt des Wortes Gottes ist Wort Gottes“ sagt Martin Luther. Mit Audios kann man mehr Menschen mit einer Predigt oder einem Gottesdienst erreichen. Hier eine Anleitung.

Audio aufnehmen

Nur wenige Kirchen haben eine Tonanlage, die den Mitschnitt ermöglicht. Auch wenn das möglich ist, empfiehlt es sich die Tonqualität einer solchen Anlage zu prüfen. Leichter und im Ergebnis besser sind Audiorecorder, zum Beispiel den Zoom H2n oder H4n. Die Preise dafür sind erträglich. Mit dem H4n lassen sich auch externe Mirkophone anschließen. Wer es dauerhaft und etwas einfacher haben will, nimmt eine Funkstrecke wie die von Rode und nimmt mit dem H4n auf.

Die Geräte nehmen im im MP3- (genügt für Sprache) und WAV-format auf,  ermöglichen auch gute Aufnahmen der Atmosphäre in einem Gottesdienst und kommt im teils Bundle mit wavelab le daher. Natürlich ist auch eine Aufnahme mit einem Smartphone möglich. Die Qualität ist hier aber weniger gut.

Zur Aufnahme empfiehlt sich eine kleine Halterung an der Kanzel oder ein Stativ. Dann anschalten, auf „Aufnahme“ drücken und fertig ist die Datei, die Sie mit einer SD-Karte auf jeden Rechner übertragen können.

Audio Schneiden

Mit dem kostenlosen Programm Audacity (oder mit beim Zoom im Bundle oft enthaltenen wavelab le) importieren Sie die Audio-Datei. Schneiden Sie den Bereich, den Sie ins Netz bringen wollen, mindestens am Anfang und am Ende. Wenn Sie mehr Zeit haben, können Sie auch Huster, Versprecher oder Umbaugerumpel rausschneiden.

Online stellen

Dann auf Soundcloud hochladen. Der Account ist unproblematisch und derzeit bis 180 Minuten kostenlos. Vorteil dieser Plattform: die Daten werden verarbeitet und gepuffert wiedergegeben. Auch auf YouTube lassen sich Audios als Videos mit Standbild hochladen. Der Nachteil ist viel unnötiger Traffic.

Der Link zur Audio-Datei kann dann auf weiteren Plattformen eingebunden werden. Das ist auch der deutliche Vorteil gegenüber dem Einstellen des Audios auf einer Website.

Rechtliches

Achtung, das ist keine Rechtsauskunft sondern nur nach bestem Wissen zusammengestellt: Um das Urheberrecht zu beachten, ist es wichtig, dass Rechteinhaber an Musik und Texten (auch Prediger*innen) der digitalen Veröffentlichung zustimmen. Das sollte ggf. auch schriftlich gemacht werden. GEMA-Gebühren werden von dieser von den Plattformbereibern erhoben. Die AGBs verlangen in der Regel, dass nur Inhalte hochgeladen werden, für die die Rechte eingeholt werden. Wer etwas auf eine Plattform stellt, muss also das Recht dafür haben.

Hier hilft auch, was die Gema hat auf eine Anfrage zum Livestream von Gottesdiensten auf YouTube geantwortet hat:

Für alle Nutzungen, bei denen die Inhalte mit GEMA Werken über YouTube öffentlich zugänglich gemacht werden, rechnen wir die Vergütung derzeit mit dem Betreiber direkt ab. Anmeldung und Lizenzerwerb bei der GEMA durch den Uploader ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Lizenzierung durch die GEMA, weitere gegebenenfalls nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssten. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt. Zu diesen Rechten können wir leider keine weiterführende Beratung anbieten, da wir diese Rechte nicht wahrnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Welche Rechteinhaber an den Werken beteiligt sind, erfahren Sie mit unserer Repertoiresuche unter https://online.gema.de/werke/search.faces Suchen Sie mithilfe der Kriterien Titel + Urheber/Verlag oder der Werknummer. Die Kontaktinformationen werden mit Klick auf die rot hinterlegte Beteiligtenrolle angezeigt.

Die Repertoiresuche ist ein sehr sinnvoller Hinweis. In der Regel dürften bei Musik aber die Kirchenmusiker Bescheid wissen.

Für die Aufnahme von Liedern aus dem Gesangbuch gilt: veröffentlichte Interpretationen (und das ist auch der Gemeindegesang) bedürfen der Einwilligung des Rechteinhabers. Dies entfällt 70 Jahre nach dessen Tod. Bitte beachten Sie dass es oft verschiedene Autoren für Melodie und Text gibt. Das gilt auch für Orgelvorspiele und andere Werke der Literatur. Auch das Orgelspiel oder anderes Musizieren ist mit Urheberrechten versehen. Hier müssen bei einer Aufnahme auch die Musiker*innen dem zustimmen.

Was kostet das an Zeit und Geld

Ca 145 Euro für Recorder, keine laufenden Kosten (außer bei Soundcloud Pro, hier 99 Euro im Jahr), 15 Minuten für Bearbeiten und Upload. Nutzen: Mit wenig Mehraufwand bis 50 Prozent mehr Zuhörer für einen schon vorbereiteten Content.