re:publica24 – Teil 2 – Saisonrückblick Social-Media-Recht

Kann man in zweieinhalb Stunden durch alle wichtigen Fälle des vergangenen Jahres reiten und dabei richtig Spaß haben? Henning Krieg  und Thorsten Feldmann können es. Die beiden Juristen lieferten sich auf der re:publica24 zum letzten Mal ihren fachlichen und spielerischen Schlagabtausch und führten kongenial durch die Untiefen der deutschen Gesetzgebung. Und – tata! – sie wurden mit kleiner Überziehung auch mit ihrem Programm fertig.

Ob Sylt-Video, #metoo, die Correctiv-Recherche oder das sexistische Verhalten des Rammstein- Frontmanns Till Lindemann, die beiden Juristen ließen nichts aus und das Publikum dankte es ihnen durch Aufmerksamkeit und Mitarbeit. Apropos Sylt Video, wäre es nicht eine Möglichkeit dass Gigi D’Agostino die Rechte am Abspielen seines Liedes »L’amour toujours« zurückzieht und damit den Missbrauch durch Neonazis verhindert. Die Frage hielt im Plenum nur wenige Minuten bis einer der Zuhörenden recherchiert hatte, dass der Musiker vermutlich eine noch ältere Melodie zur Vorlage genommen hatte.

Einige Fälle im einzelnen.

Was darf man in Deutschland nicht sagen?

2019 waren Morddrohungen für Journalist:innen oder die Beleidigung von Renate Künast noch straffrei. Strafbewehrt war der Satz „auch ein medikamentöser narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen“ weil er damals noch Werbung für Abtreibung war. Erfreulich, heute ist die Künast-Beleidigung strafbar und auch Morddrohungen in Kommentaren geahndet werden können. Und Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind möglich.

Spannend war die Gegenüberstellung im Fall der verwendeten SA Parole „Alles für Deutschland“ bei Björn Höcke und Kathi Hummels. Dem gelernten Geschichtslehrer wurde nicht geglaubt, dass er nicht wisse woher dieser Satz käme. Er wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt, die allerdings mit einem Tagessatz von 130€ erstaunlich mild blieb. Der Politiker dürfte ja ein höheres Nettoeinkommen als 3900 Euro haben. Aber – so erfuhren die erstaunten Zuhörer:innen – bei der Tagessatz-Ermittlung werden ja zum Beispiel auch familiäre Umstände herangezogen. Kathi Hummels, die den Satz als Anfeuerung für die Fußball Nationalmannschaft verwendet hatte, konnte glaubhaft versichern, dass sie nicht wisse, dass dieser Satz in Deutschland verboten sei. Das Umfeld und die Bildung eines Täters oder einer Täterin spielt also immer auch eine Rolle in der Rechtsprechung. Sich unwissend stellen hilft dabei nicht, Dummheit schon eher.

Die falsche Anschuldigung von Gil Ofarim gegen die Mitarbeitenden in einem Hotel und ein Meme über Ulf Poschardt führten wieder mal zu eigentlich bekannten Feststellung, dass unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Gesetz geschützt sind. Merke: Wenn ich sie erhebe, kann ich auf Unterlassung, Richtigstellung  und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.​ Außerdem mache ich mich wegen übler Nachrede oder Verleumdung strafbar.​ Is eigentlich klar.

CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“

Spannend war im Fall der Correctiv-Recherche die Interpretation der ergangenen Urteile durch die jeweiligen Parteien in der Selbstdarstellung. Was für die einen ein klarer Erfolg war, war bei Lichte betrachtet eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der Unterschied zwischen Rechtsprechung und der Pressemeldungen über ergangene Rechtsprechung ist immer wieder zu beachten. Man sollte schon genau lesen.

Machtmissbrauch bei Rammstein-Konzerten

Ein schmerzhaftes Ungleichgewicht im deutschen Rechtssystem offenbarte der Fall des Rammstein Frontmanns Till Lindemann. So muss ein Opfer sexualisierter Gewalt seine Vorwürfe belegen können. Das ist bei einer so auf Macht, Gewaltphantasien und Sex ausgelegten Gedankenwelt wie der von Rammstein nahezu unmöglich. Denn die Auswahl besonders attraktiver Frauen für die erste Reihe, Gerüchte um einen Sex-Raum unter der Bühne und die hoch-sexualisierten und gewaltphantasievollen Texte einer Band sind an sich noch nicht strafbar. Dass besonders Frauen in diesem Umfeld eines besonderen Schutzes bedürfen, kann die derzeitige Rechtsprechung nur ungenügend gewährleisten. Und Lindemann posiert weiter auf seiner Penis-Kanone.

Dazu kommt, dass die verteidigenden Kanzleien mögliche Opfer massiv einschüchtern. Der Satz in der Presseerklärung zu Till Lindemann „Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr. Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten“ hat Betroffene sexualisierter Gewalt massiv eingeschüchtert, so Feldmann. Das „diese Vorwürfe“ bezieht sich aber nur auf den Satz davor und da steht: „So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei den Konzerten von Rammstein mithilfe von K.O-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unseren Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können“ um dann weiter zu fahren „Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr …“ Juristisch nicht gebildete Menschen lassen sich durch die „rechtlichen Schritte“ einschüchtern. Die Vorwürfe, dass ein System darauf angelegt sei, sexualisierte Gewalt zu ermöglichen, sind davon aber gar nicht betroffen.

Die katholische Kollegin Elaine Rudolphi fragte da gezielt nach dem Machtgefälle, dass ja nicht nur bei Konzerten eine Rolle spielt sondern auch in Theater, Ballett, Sport und Kirche. Die toxisch-männliche Rammstein-Welt lehrt Kirchenmenschen da gut, wie Machtmissbrauch, Machtgefälle und emotionale Abhängigkeit sexualisierter Gewalt den Boden bereitet. Arrogantes Selbstbewusstsein einer Band findet sich dann auch in manchen Haltungen bei uns als Kirchen.

Hilfreich zum Thema Rammstein der Podcast „Rammstein – Row Zero“ von Sebastian Pittelkow, Elena Kuch, Nadja Mitzkat und Daniel Drepper

Künstliche Intelligenz

Das Thema KI konnten die beiden Juristen nur streifen. Denn hier ist das juristische Feld so weit und so viele Rechtsnormen betroffen und Fälle so komplex, dass sie kaum abgebildet werden können. Wessen Rechte sind denn betroffen, wenn eine KI mit personenbezogenen Daten oder Vertragsinhalten gefüttert wird, sie sich dann aus der Fülle von weiteren unbenannten und undefinierbaren Quellen im Internet etwas zusammengestellt und das dann Nutzer:innen zur Verfügung stellt. Die re:publica als Ganzes war da sehr hilfreich, denn viele Einzelfragen der KI wurden in anderen Sessions geklärt, worauf Feldmann und Krieg hinwisen.

Ein Tipp zum Thema auch die KI-Policy des Spiegel

Sonst noch was

Wirklich hilfreich war der Verweis auf entferntere Rechtsnormen, die bei Verstößen hinzugezogen werden können. Denn manchmal ist es leichter, wegen einer Kleinigkeit eine Sache anzufechten als wegen ihres eigentlichen Inhalts. So konnte ein Deep-Fake eines Videos mit Bundeskanzler Olaf Scholz gut deswegen juristisch angefochten werden, weil am Anfang sein Titel Bundeskanzler und der Name verwendet wurde. Die aber sind beide gesetzlich geschützt.

Womit wir wieder beim Anfang wären. Vielleicht hilft es wenn konsequent Lieder, die von Nazis mit neuen Texten versehen werden, als Musikstücke auf Volksfesten und auf Partys nicht mehr gespielt werden? Ob sich aus den entgangenen Einnahmen der Komponist:innen  bei der GEMA dann Ersatzansprüche ableiten lassen, mag ein andermal geklärt werden.

(Danke an Henning Krieg  und Thorsten Feldmann für die freundlichen Zur-Verfügung-Stellung Ihrer Präsentation)

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Autor: christophbreit

Christoph Breit ist Digitalpionier und Pfarrer.

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